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© 2026 UnMark. Alle Rechte vorbehalten.

Auftragsverarbeitungsvertrag

Zuletzt aktualisiert: 2026-05-29

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist Bestandteil der Nutzungsbedingungen zwischen Ihnen und UnMark und regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch UnMark in Ihrem Auftrag.

1. Begriffsbestimmungen

In diesem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bezeichnet „Verantwortlicher“ Sie (den Nutzer), „Auftragsverarbeiter“ bezeichnet UnMark, „personenbezogene Daten“ bezeichnet alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, und „Verarbeitung“ bezeichnet jeden mit personenbezogenen Daten durchgeführten Vorgang.

2. Umfang der Verarbeitung

UnMark verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung von Videoverarbeitungsdiensten, wie in unseren Nutzungsbedingungen beschrieben. Die Kategorien betroffener Personen umfassen: Nutzer des Dienstes (Kunden des Verantwortlichen). Die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten umfassen: Kontoinformationen (E-Mail, Benutzername), Metadaten hochgeladener Inhalte, Verarbeitungsergebnisse und Nutzungsanalysen. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit der Vereinbarung zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

3. Pflichten des Auftragsverarbeiters

UnMark verpflichtet sich: (a) personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen zu verarbeiten; (b) sicherzustellen, dass sich die zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben; (c) geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten; (d) keinen weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige schriftliche Genehmigung einzusetzen. Der Verantwortliche erteilt hiermit eine allgemeine schriftliche Genehmigung für die in Abschnitt 5 aufgeführten Unterauftragsverarbeiter. Für jeden neuen, in Abschnitt 5 nicht aufgeführten Unterauftragsverarbeiter wird UnMark eine vorherige schriftliche Mitteilung machen, und der Verantwortliche kann aus angemessenen datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen.

4. Sicherheitsmaßnahmen

UnMark setzt branchenübliche Sicherheitsmaßnahmen um, einschließlich Verschlüsselung ruhender und übertragener Daten, Zugriffskontrollen, regelmäßiger Sicherheitsaudits und Verfahren zur Reaktion auf Vorfälle. Wir unterhalten ein Sicherheitsprogramm, das die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit Ihrer Daten schützen soll. Auf Anfrage des Verantwortlichen leistet UnMark angemessene Unterstützung bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) und bei vorherigen Konsultationen mit Aufsichtsbehörden, unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der UnMark zur Verfügung stehenden Informationen.

5. Unterauftragsverarbeiter

UnMark setzt die folgenden genehmigten Unterauftragsverarbeiter zur Erbringung des Dienstes ein: Vercel (Cloud-Hosting, Edge-Funktionen und Content-Delivery), AWS (Rechenleistung für die Videoverarbeitung und temporäre Dateispeicherung), Creem (Zahlungsabwicklung und Abonnementverwaltung), Axiom (Protokollverwaltung und Anwendungsüberwachung) sowie transaktionale E-Mail-Zustelldienste. Alle Unterauftragsverarbeiter sind vertraglich verpflichtet, hinreichende Garantien für die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zu bieten. Bevor UnMark einen oben nicht genannten neuen Unterauftragsverarbeiter einsetzt, wird UnMark eine vorherige schriftliche Mitteilung machen, und der Verantwortliche hat das Recht, innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dieser Mitteilung aus angemessenen datenschutzrechtlichen Gründen zu widersprechen. Eine aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter wird auf unserer Seite zu Unterauftragsverarbeitern und in unserer Datenschutzerklärung geführt.

6. Rechte der betroffenen Personen

UnMark unterstützt den Verantwortlichen in angemessener Weise bei der Erfüllung seiner Pflicht zur Beantwortung von Anfragen betroffener Personen, die ihre Rechte gemäß der DSGVO ausüben, unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der UnMark zur Verfügung stehenden Informationen. Die Löschung oder Rückgabe personenbezogener Daten bei Kündigung wird in Abschnitt 9 dieses AVV geregelt.

7. Meldung von Datenschutzverletzungen

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten benachrichtigt UnMark den Verantwortlichen unverzüglich und spätestens 72 Stunden nach Kenntnis der Verletzung. Die Benachrichtigung umfasst die Art der Verletzung, die Kategorien und die ungefähre Zahl der betroffenen Personen sowie die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen.

8. Auditrechte

Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung dieses AVV durch UnMark zu prüfen, vorbehaltlich einer angemessenen Ankündigung und während der normalen Geschäftszeiten. UnMark stellt alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung erforderlich sind.

9. Laufzeit und Kündigung

Dieser AVV bleibt für die Dauer der Vereinbarung zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter in Kraft. Nach Beendigung der Verarbeitungsdienste löscht UnMark nach Wahl des Verantwortlichen alle personenbezogenen Daten oder gibt sie an den Verantwortlichen zurück und löscht vorhandene Kopien, sofern nicht anwendbares Recht eine fortgesetzte Speicherung verlangt. UnMark bestätigt den Abschluss dieser Löschung oder Rückgabe auf Anfrage des Verantwortlichen schriftlich. Die Vertraulichkeitspflichten und alle Bestimmungen, die ihrer Natur nach die Kündigung überdauern sollen, bleiben in Kraft.

10. Anwendbares Recht und Haftung

Dieser AVV unterliegt dem Recht des Staates Delaware und wird danach ausgelegt, ohne Berücksichtigung seiner kollisionsrechtlichen Grundsätze. Jede Streitigkeit, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem AVV ergibt, unterliegt den in den Nutzungsbedingungen festgelegten Bestimmungen zur Streitbeilegung. Die Haftung jeder Partei, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem AVV ergibt, unterliegt den in den Nutzungsbedingungen festgelegten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen. Nichts in diesem AVV beschränkt die Haftung einer Partei für Verstöße gegen Datenschutzgesetze, soweit diese Haftung nicht durch anwendbares Recht beschränkt werden kann.

Diese Übersetzung dient nur Ihrer Information. Bei Abweichungen gilt die englische Fassung.